PSAgA – Schulung und Unterweisung

Höhenrettung und Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung DGUV-gerecht lernen

Der sichere und fachgerechte Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (kurz PSAgA) erfordert fundiertes Know-How und regelmäßige Übung. Nicht ohne Grund sind jährliche Unterweisungen im Sinne der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie dieser Pflicht nachkommen oder Ihre Mitarbeiter noch tiefgreifender schulen wollen – bei uns sind Sie richtig.

PSA-Schulungen und – Unterweisungen mit Höhenrettung

Wir vermitteln Sie an unseren kompetenten, langjährigen Partner, der Schulungen zur „Sachkunde im Bereich PSAgA“, sowie Unterweisungen zur „Nutzung persönlicher Schutzausrüstung“ durchführt. Beide Bildungsangebote schließen das wichtige Thema „Rettung aus Höhen und Tiefen“ mit ein und werden entsprechend der Regeln der DGUV 112-198 und DGUV 112-199 zertifiziert.

Sämtliche Organisations- und Planungsaufgaben übernehmen wir für Sie. Dazu müssen Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage lediglich mitteilen, welcher Zeitraum für Sie am günstigsten ist – dann finden wir gemeinsam mit unserem Partner den passenden Termin.

Konkrete Inhalte unserer PSAgA-Schulungen und -Unterweisungen:

1. Theoretischer Einstieg

Wir behandeln alle Anwendungsvorschriften der Gerätehersteller sowie des Arbeitsschutzgesetzes, stellen die einzelnen Bestandteile Ihrer PSAgA vor und erläutern Anwendungsbereiche, wichtige technische Unterschiede, EN-Normen u.v.m.

2. Praktische Anwendung

Jeder Mitarbeiter kleidet sich komplett mit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ein – also Helm, Halte- und Auffanggurte, Höhensicherungsgerät und alle weiteren Ausrüstungsteile. Der Seminarleiter prüft dabei auf fachgerechte Anwendung und bietet – sofern nötig – korrigierende Hilfestellung.

3. Übung zur Höhenrettung

Damit all Ihre Mitarbeiter für den Ernstfall bestens gewappnet sind, durchläuft jeder von ihnen zu Übungszwecken die simulierte Höhenrettung eines verunglückten Kollegen mittels Abseil-/ Rettungsgerät.

4. Abschlussgespräch

Alle besprochenen Schulungs- bzw. Unterweisungsinhalte werden noch einmal nachträglich besprochen und zusammengefasst. Ihre Mitarbeiter erhalten umfassende Informationsdokumente, mit denen sie das erlernte jederzeit rekapitulieren können.

5. Zertifizierung Ihrer Fähigkeiten

Nach Abschluss der PSA-Schulung oder -Unterweisung stellen wir allen teilnehmenden Mitarbeitern das entsprechende Zertifikat aus. Alle Dokumente hinterlegen wir auch online im SEILTECCHECK, sodass sie Ihnen jederzeit unkompliziert zur Verfügung stehen.

Die Gesetzeslage verpflichtet alle betroffenen Mitarbeiter, die Unterweisung zur „Nutzung persönlicher Schutzausrüstung“ jährlich zu wiederholen. Damit Sie die nächste Frist nicht verpassen, senden wir Ihnen rechtzeitig eine Erinnerung.


Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter über alle nötigen Qualifikationen im Umgang mit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz verfügen?

Dann kontaktieren Sie uns und fragen Sie noch heute die nächste Schulung oder Unterweisung an.