Höhenrettung und Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung DGUV-gerecht lernen
Der sichere und fachgerechte Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (kurz PSAgA) erfordert fundiertes Know-How und regelmäßige Übung. Nicht ohne Grund sind jährliche Unterweisungen im Sinne der Arbeitssicherheit gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie dieser Pflicht nachkommen oder Ihre Mitarbeiter noch tiefgreifender schulen wollen – bei uns sind Sie richtig.

PSA-Schulungen und – Unterweisungen mit Höhenrettung
Wir vermitteln Sie an unseren kompetenten, langjährigen Partner, der Schulungen zur „Sachkunde im Bereich PSAgA“, sowie Unterweisungen zur „Nutzung persönlicher Schutzausrüstung“ durchführt. Beide Bildungsangebote schließen das wichtige Thema „Rettung aus Höhen und Tiefen“ mit ein und werden entsprechend der Regeln der DGUV 112-198 und DGUV 112-199 zertifiziert.
Sämtliche Organisations- und Planungsaufgaben übernehmen wir für Sie. Dazu müssen Sie uns im Rahmen Ihrer Anfrage lediglich mitteilen, welcher Zeitraum für Sie am günstigsten ist – dann finden wir gemeinsam mit unserem Partner den passenden Termin.
Ort und Kapazität
Im Regelfall werden die Schulungen und Unterweisungen bei Ihnen vor Ort abgehalten und umfassen bis zu 10 Mitarbeiter. Bei örtlichen, zeitlichen oder anderweitigen Komplikationen finden wir aber gern eine individuelle Lösung für Ihre Situation – sagen Sie uns einfach, was Sie brauchen.
So lang dauern die PSA-Bildungsangebote
Im Kern behandeln die Unterweisungen und Schulungen zu PSAgA sind die gleichen Themen, jedoch unterscheiden sie sich hinsichtlich der Dauer, Fachtiefe und erwerbbaren Qualifikationen und Zertifikate.
Während die Unterweisung als Halbtagesveranstaltung nach Absprache bis zu zweimal am Tag möglich ist, sollten Sie für die umfangreichere Schulung eines oder mehrerer Mitarbeiter zum PSAgA- Sachkundigen im Regelfall 2 Tage einkalkulieren.
Konkrete Inhalte unserer PSAgA-Schulungen und -Unterweisungen:
1. Theoretischer Einstieg
Wir behandeln alle Anwendungsvorschriften der Gerätehersteller sowie des Arbeitsschutzgesetzes, stellen die einzelnen Bestandteile Ihrer PSAgA vor und erläutern Anwendungsbereiche, wichtige technische Unterschiede, EN-Normen u.v.m.
2. Praktische Anwendung
Jeder Mitarbeiter kleidet sich komplett mit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ein – also Helm, Halte- und Auffanggurte, Höhensicherungsgerät und alle weiteren Ausrüstungsteile. Der Seminarleiter prüft dabei auf fachgerechte Anwendung und bietet – sofern nötig – korrigierende Hilfestellung.
3. Übung zur Höhenrettung
Damit all Ihre Mitarbeiter für den Ernstfall bestens gewappnet sind, durchläuft jeder von ihnen zu Übungszwecken die simulierte Höhenrettung eines verunglückten Kollegen mittels Abseil-/ Rettungsgerät.
4. Abschlussgespräch
Alle besprochenen Schulungs- bzw. Unterweisungsinhalte werden noch einmal nachträglich besprochen und zusammengefasst. Ihre Mitarbeiter erhalten umfassende Informationsdokumente, mit denen sie das erlernte jederzeit rekapitulieren können.
5. Zertifizierung Ihrer Fähigkeiten
Nach Abschluss der PSA-Schulung oder -Unterweisung stellen wir allen teilnehmenden Mitarbeitern das entsprechende Zertifikat aus. Alle Dokumente hinterlegen wir auch online im SEILTECCHECK, sodass sie Ihnen jederzeit unkompliziert zur Verfügung stehen.
Die Gesetzeslage verpflichtet alle betroffenen Mitarbeiter, die Unterweisung zur „Nutzung persönlicher Schutzausrüstung“ jährlich zu wiederholen. Damit Sie die nächste Frist nicht verpassen, senden wir Ihnen rechtzeitig eine Erinnerung.
Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter über alle nötigen Qualifikationen im Umgang mit Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz verfügen?
Dann kontaktieren Sie uns und fragen Sie noch heute die nächste Schulung oder Unterweisung an.